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Berechnung der Lohnabgaben bei Altersteilzeit
Wie in PV-Info 4/2006 berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof kürzlich zur Frage der Beitragsgrundlage für die Arbeiterkammerumlage bei Altersteilzeit Stellung bezogen. Dies soll zum Anlass genommen werden, um die Berechnung des Lohnausgleichs und der Lohnabgaben bei Altersteilzeit anhand eines umfassenden Beispiels darzustellen.
Beitragsgrundlage bei Altersteilzeit
Gemäß § 44 Abs 1 Z 10 ASVG gilt als Beitragsgrundlage bei Dienstnehmern, für die dem Dienstgeber ein Altersteilzeitgeld gewährt wird, die Beitragsgrundlage vor Beginn der Altersteilzeit. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:
In die Beitragsgrundlage eingeflossene regelmäßige über einen längeren Zeitraum (Richtwert: drei Monate) erbrachte, bezahlte Überstunden oder Überstundenpauschalien sind zu berücksichtigen.
Einmalige Prämien oder nur im letzten Monat vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit angefallene Überstunden bleiben hingegen außer Betracht.
Diese Beitragsgrundlage gilt auch für den AV-Beitrag , für alle Nebenbeiträge (AK-Umlage 1) ,Wohnbauförderungsbeitrag etc) und für den MV-Beitrag.
1) Siehe VwGH 2...