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Rückforderung des Gehalts wegen Minusstunden
Hat ein Arbeitnehmer durch jahrelange Manipulationen am Zeiterfassungssystem gegenüber dem Arbeitgeber den Umstand verheimlicht, dass er die Soll-Arbeitszeit erheblich unterschreitet, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Rückzahlung des auf die Minusstunden entfallenden Gehalts. ()
Sachverhalt
Der Prokurist eines Unternehmens erhielt ein monatliches Fixgehalt zuzüglich des Sachbezugswerts für die Privatnutzung des Dienstwagens. Eine gesonderte Entlohnung von Überstunden war nicht vorgesehen.
Zur Kontrolle der vereinbarten Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden musste sich der Prokurist so wie die übrigen Arbeitnehmer mittels eines elektronischen Zeiterfassungssystems an- und abmelden.
Der Prokurist erschien regelmäßig verspätet zum Dienst und dehnte seine Mittagspausen regelmäßig um bis zu 1,5 Stunden aus. Durch nachträgliche Korrekturen im Zeiterfassungssystem änderte er Beginnzeiten nach vorne bzw Endzeiten nach hinten ab.
Die Buchhalterin entdeckte in der Folge die vom Prokuristen getätigten Korrekturen im Zeiterfassungssystem. Es ergaben sich für den Zeitraum Mai bis Dezember 1999 Abweichungen gegenüber der Sollarbeitszeit um insgesamt 258,7 Stunden. Als die...