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Start des Kombilohns: Förderung für Arbeitgeber
Das mit startende neue Kombilohn-Modell soll einen Anreiz zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen im Niedriglohnsektor schaffen. Der nachfolgende Artikel bietet einen kompakten Überblick über die vorgesehene Förderung für die Arbeitgeber.
Zielgruppe des Kombilohn-Modells
In die Zielgruppe der neuen Kombilohn-Förderung fallen
Personen unter 25 Jahren und
Personen über 45 Jahre,
die länger als 12 Monate arbeitslos vorgemerkt (ohne durchgehende Unterbrechung von mehr als 2 Monaten) sind.
Die Förderung setzt voraus, dass das Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze , aber unter € 1.000,– liegt (vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis) und ein Beratungsgespräch zwischen Arbeitgeber und AMS vor Beginn des Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird.
Die Beihilfengewährung kann außerdem nur jeweils höchstens für 1 Jahr erfolgen.
Die für die Arbeitnehmerseite vorgesehene Förderung wurde bereits in PV-Info 1/2006, Seite 21 ff ausführlich behandelt. Im Folgenden sollen die für die Arbeitgeberseite in Frage kommenden Förderungen näher betrachtet werden.
Förderung für den Arbeitgeber
Die Höhe des Zuschusses für Arbeitgeber richtet sich
einerseits nach der Wochenarbeitsz...