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PV-Info 6, Juni 2006, Seite 37

Praxisfragen zum Urlaubsverbrauch

PV-Info Redaktion

Anlässlich der bevorstehenden Sommermonate sind Fragen rund um das Thema Urlaubsverbrauch derzeit besonders interessant. Das PV-Info-Team hat einige Fragen aus der Praxis gesammelt und anhand der nachfolgenden Fallbeispiele für Sie zusammengestellt.

Fall 1

Ein Unternehmer möchte im Juli seinen Betrieb für 3 Wochen schließen und alle seine Arbeitnehmer „auf Urlaub schicken“.
Ist eine derartige Vorgangsweise ohne Zustimmung der Arbeitnehmer möglich?

Rechtslage

Gemäß § 4 Abs 1 UrlG ist der Urlaubsverbrauch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren.

Es wird auch in der Rechtsprechung immer wieder betont, dass eine einseitige Festlegung eines Betriebsurlaubs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nicht rechtmäßig ist:

Die einseitige Festlegung eines einseitigen Urlaubstermins durch den Arbeitgeber ohne Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer ist unzulässig (ASG Wien , 18 Cga 148/96g).

Lösung zu Fall 1

Der Arbeitgeber kann daher seine Arbeitnehmer im Juli nicht einfach einseitig in Urlaub schicken, auch wenn er einen einheitlichen Betriebsurlaub halten möchte. Er muss sich vielmehr um die Zustimmung sämtlicher Arbeitnehmer bemühen.

In der Praxis ist aber zu bedenken:

  • Befolgen die Arbeitnehmer di...

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