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PV-Info 6, Juni 2006, Seite 27

Anwendung der richtigen Geringfügigkeitsgrenze

PV-Info Redaktion

Die Anwendung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze unter Hochrechnung des Entgelts auf den gesamten Monat kommt nur im Falle eines durchgehenden Beschäftigungsverhältnisses in Betracht, nicht hingegen bei tageweisen Beschäftigungsverhältnissen. ()

Sachverhalt

Der Dienstgeber stellte eine Person ein, die sich bereits in vorzeitiger Alterspension bei langer Versicherung („Frühpension“) befand. Um die zulässige Zuverdienstgrenze für die vorzeitige Alterspension (= Geringfügigkeitsgrenze) nicht zu überschreiten, wurde ausdrücklich eine geringfügige Beschäftigung vereinbart.

Auf Basis einer als „Rahmendienstvertrag“ bezeichneten Vereinbarung wurde die Beschäftigung am 27. Jänner aufgenommen. Bereits nach kurzer Zeit – mit 13. Februar – wurde die Beschäftigung wieder beendet.
Das laufende Entgelt betrug für den Rumpfmonat Jänner € 66,13 und für den Rumpfmonat Februar € 54,65.

Die Pensionsversicherungsanstalt sprach mittels Bescheid aus, dass die vorzeitige Alterspension des Dienstnehmers für die Zeit vom 27. bis 31. Jänner weggefallen sei. Das ...

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