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PV-Info 6, Juni 2006, Seite 20

Bonusmeilen als abgabepflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis

PV-Info Redaktion

Seit Jahren ist umstritten, ob die auf Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen für Vielflieger beim Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusehen sind oder nicht. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung aus Deutschland hat diese Frage neuerlich in den Blickpunkt des Interesses gerückt.

Was sind Vielfliegerprogramme?

Die Idee von Vielfliegerprogrammen (zB „Miles & More“) besteht darin, dass Personen, die häufig Flugreisen unternehmen, Bonusmeilen sammeln und diese dann gegen geldwerte Vorteile (zB bestimmte Sachzuwendungen, Flüge oder Upgrades für Flüge) einlösen können. Die Bonusmeilen werden dem jeweiligen Konto des Vielfliegers gutgeschrieben, wenn das Flugticket auf seinen Namen lautet.Wer das jeweilige Ticket bezahlt, ist unerheblich.

Entscheidung aus Deutschland

Eine in Deutschland ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat nun die seit vielen Jahren strittige Frage, ob die auf Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen beim Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusetzen sind oder nicht, neuerlich in den Blickpunkt des ...

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