Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ferialpraktikanten als Kostenfalle?
Bereits vor einigen Monaten haben wir in PV-Info 2/2006 über den Status quo bei den Ferialpraktikanten berichtet. Anlässlich der bevorstehenden Sommerferien möchten wir Sie im nachstehenden Artikel nochmals auf die seit geänderte Rechtslage und die damit verbundenen Gefahren hinweisen.
Sozialversicherungsrechtliche Situation
Eine wesentliche Änderung erfolgte bei den Ferialpraktikanten im Bereich der Sozialversicherung durch die Aufhebung des § 4 Abs 1 Z 11 ASVG mit Wirkung ab . Durch diese Änderung wurde
einerseits beabsichtigt, die völlige SV-Freiheit von Ferialpraktikanten ohne Entgelt zu bewirken,
andererseits wurde infolge der vom HVSVT vertretenen Rechtsauslegung die Situation bei jenen Ferialpraktikanten verschärft, die Entgelt (zB auch in Form eines Taschengeldes) erhalten.
Sozialversicherungsrechtlich gibt es – nach Ansicht des HVSVT - zwei Gruppen von Ferialpraktikanten:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Weisungsfreie (echte) Ferialpraktikanten | Weisungsgebundene (unechte) Ferialpraktikanten |
---|---|
Bei diesen handelt es sich um Personen, die den Kriterien eines Dienstnehmers im Sinn des ASVG nicht entsprechen. | Bei diesen handelt es sich um Personen, die den Kriterien eines Dienstnehmers im Sinn des ASVG entsprechen. |
Merkmal dieser Per... |