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PV-Info 6, Juni 2006, Seite 14

Sind „elektronische Fahrtenbücher“ steuerlich anzuerkennen?

Dr. Dietmar Aigner und Mag. Wolfgang Ullner

Ein aktuelles Urteil aus Deutschland hat nun auch in Österreich eine Fachdiskussion darüber entfacht, ob und unter welchen Voraussetzungen elektronische Fahrtenbücher steuerlich als ordnungsgemäß anzuerkennen sind.

Dr. Dietmar Aigner Assistent am Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre
der Johannes Kepler Universität Linz
Mag. Wolfgang Ullner Vortragender und IT-Berater

Rechtsprechung aus Deutschland

Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat sich kürzlich in einem Urteil 1) mit der Frage der Ordnungsmäßigkeit von auf elektronischem Weg geführten Fahrtenbüchern beschäftigt. Der Gerichtshof hat sich dabei kritisch zur gängigen Praxis geäußert, solche Aufzeichnungen in Form von Listen mithilfe gängiger Tabellenkalkulationsprogramme zu führen. Eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt nach Ansicht des BFH aber dann den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms

  • entweder (weitgehend) technisch ausgeschlossen sind

  • oder in ihr...

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