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Highlights aus dem 1. LStR-Wartungserlass 2006
Kürzlich wurde der 1. LStR-Wartungserlass 2006 veröffentlicht, welcher (rückwirkend) ab anzuwenden ist. Die Highlights aus dem Erlass finden Sie hier samt Beispielen dargestellt.
S. 8 Wie sind Beiträge in eine Zukunftsvorsorge bei jährlicher Entrichtung steuerlich zu behandeln?
Werden Beiträge zur Zukunftssicherung (§ 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG) in größeren Zeiträumen als den Lohnabrechnungszeiträumen geleistet (zB jährlich oder vierteljährlich), sind diese Beträge
als sonstiger Bezug zu werten und erhöhen daher nicht das Jahressechstel, andererseits sind sie aber
auch nicht auf das Jahressechstel anzurechnen, sodass die begünstigte Besteuerung für den 13. und 14. Bezug in vollem Umfang erhalten bleibt.
Über den steuerfreien Betrag von € 300,- jährlich hinaus geleistete Beiträge des Arbeitgebers sind nach den Bestimmungen des § 67 Abs 10 EStG zu versteuern. 6)
6) Rz 84 LStR 2002 in der Fassung 1. LStR-Wartungserlass 2006.