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PV-Info 6, Juni 2006, Seite 6

Highlights aus dem 1. LStR-Wartungserlass 2006

PV-Info Redaktion

Kürzlich wurde der 1. LStR-Wartungserlass 2006 veröffentlicht, welcher (rückwirkend) ab anzuwenden ist. Die Highlights aus dem Erlass finden Sie hier samt Beispielen dargestellt.

S. 8 Wie sind Beiträge in eine Zukunftsvorsorge bei jährlicher Entrichtung steuerlich zu behandeln?

Werden Beiträge zur Zukunftssicherung (§ 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG) in größeren Zeiträumen als den Lohnabrechnungszeiträumen geleistet (zB jährlich oder vierteljährlich), sind diese Beträge

  • als sonstiger Bezug zu werten und erhöhen daher nicht das Jahressechstel, andererseits sind sie aber

  • auch nicht auf das Jahressechstel anzurechnen, sodass die begünstigte Besteuerung für den 13. und 14. Bezug in vollem Umfang erhalten bleibt.

Über den steuerfreien Betrag von € 300,- jährlich hinaus geleistete Beiträge des Arbeitgebers sind nach den Bestimmungen des § 67 Abs 10 EStG zu versteuern. 6)

6) Rz 84 LStR 2002 in der Fassung 1. LStR-Wartungserlass 2006.

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