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PV-Info 6, Juni 2006, Seite 6

Highlights aus dem 1. LStR-Wartungserlass 2006

PV-Info Redaktion

Kürzlich wurde der 1. LStR-Wartungserlass 2006 veröffentlicht, welcher (rückwirkend) ab anzuwenden ist. Die Highlights aus dem Erlass finden Sie hier samt Beispielen dargestellt.

Unter welchen Voraussetzungen sind zB Grippeschutz- oder FSME-Impfungen steuerfrei?

Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge , die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt anbietet (zB Grippeschutzimpfungen), stellen einen steuerfreien Vorteil im Sinne des § 3 Abs 1 Z 13 EStG 2) dar.

Voraussetzung für die Steuerbefreiung sind

  • die zur Verfügungstellung einer ärztlichen Leistung im Betrieb bzw durch den betriebsärztlichen Dienst,

  • die Gewährung des Vorteils an alle Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Arbeitnehmern.

Geht es bei den vom Arbeitgeber angebotenen Maßnahmen um vorgeschriebene ärztliche Untersuchungen (zB bei Fluglotsen) oder um Impfungen zur Vermeidung einer Berufskrankheit (zB Zeckenimpfung bei Land und Forstarbeitern), liegt von vornherein kein steuerbarer Vorteil vor.

2) Gemäß § 3 Abs 1 Z 13 EStG ist von der Einkommensteuer bzw Lohnsteuer befreit: „Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen sei...

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