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Steuerliche Bevorzugung von Dienstreisen aufgrund lohngestaltender Vorschrift unzulässig?
Hinsichtlich der steuerlichen Bevorzugung von Dienstreisen aufgrund lohngestaltender Vorschrift bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Aus diesem Grund wird ein Prüfungsverfahren eingeleitet, in dem die Verfassungsmäßigkeit der genannten Vorschriften näher untersucht wird. ()
Sachverhalt
Ein Mietwagenunternehmer bezahlte für seine im Raum Wien tätigen Chauffeure aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen „Taggelder“ und rechnete diese steuerfrei ab.
Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde die Steuerfreiheit aber mit der Begründung abgelehnt, dass
keine Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG vorliege, da sich die Arbeitnehmer bei ihren Fahrten stets nur innerhalb von Wien aufhielten, und dass
auch keine lohngestaltende Vorschrift (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) vorhanden sei.
Dem Arbeitgeber wurde daher die Nachentrichtung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag
zum FLAF und Zuschlag zum DB vorgeschrieben.
Der Arbeitgeber bekämpfte
diese Vorschreibung mit der Begründung, dass diese auf einer verfassungswidrigen
Ungleichbehandlung beruhe.
Entscheidung
Bei Be...