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PV-Info 1, Jänner 2006, Seite 32

Steuerliche Bevorzugung von Dienstreisen aufgrund lohngestaltender Vorschrift unzulässig?

PV-Info Redaktion

Hinsichtlich der steuerlichen Bevorzugung von Dienstreisen aufgrund lohngestaltender Vorschrift bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Aus diesem Grund wird ein Prüfungsverfahren eingeleitet, in dem die Verfassungsmäßigkeit der genannten Vorschriften näher untersucht wird. ()

Sachverhalt

Ein Mietwagenunternehmer bezahlte für seine im Raum Wien tätigen Chauffeure aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen „Taggelder“ und rechnete diese steuerfrei ab.

Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde die Steuerfreiheit aber mit der Begründung abgelehnt, dass

  • keine Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG vorliege, da sich die Arbeitnehmer bei ihren Fahrten stets nur innerhalb von Wien aufhielten, und dass

  • auch keine lohngestaltende Vorschrift (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) vorhanden sei.

Dem Arbeitgeber wurde daher die Nachentrichtung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum FLAF und Zuschlag zum DB vorgeschrieben.
Der Arbeitgeber bekämpfte diese Vorschreibung mit der Begründung, dass diese auf einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung beruhe.

Entscheidung

Bei Be...

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