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PV-Info 1, Jänner 2006, Seite 21

Aktuelles zum „Kombilohn“

Günther Leitner

Interview mitHerrn Günther Leitner, Abteilungsleiter in der
Bundesorganisation des Arbeitsmarktservices

Befristete Regelung des Kombilohns

PV-Info: Herr Leitner, das so genannte „Kombilohnmodell“ trat mit 1. 1. 2006 – allerdings befristet auf 1 Jahr – in Kraft. Auch die gesetzlich vorgesehene Richtlinie wurde bereits vom AMS erstellt

Herr Leitner: Das ist richtig. Die Bundesrichtlinie tritt mit in Kraft und mit außer Kraft. Kombilohnbeihilfen können jedoch noch bis für laufende Fördervereinbarungen ausbezahlt werden.

Zweck des Kombilohns

PV-Info: Weshalb hat der Gesetzgeber dieses Modell geschaffen?

Herr Leitner: Die Grundintention des Gesetzgebers war es, eine Integration von langzeitbeschäftigungslosen Personen unter 25 und über 45 Jahren in das Arbeitsleben zu erzielen.
Als langzeitbeschäftigungslos gilt eine Person, wenn sie beim AMS länger als 12 Monate – ohne eine durchgehende Unterbrechung von mehr als 2 Monaten (wegen eines Arbeitsverhältnisses, Krankheit, Auslandsaufenthalt usw) vorgemerkt ist. In die Vormerkung werden auch die Zeiten der Teilnahme an AMS-Qualifizi...

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