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Lohnsteuerrichtlinien – 2. Wartungserlass 2005
Steuerliche Behandlung von Kilometergeldern bei „Vielfahrern“
Kilometergelder für Dienstreisen gemäß § 26 Z 4 EStG können bei Zutreffen der Voraussetzungen
an Arbeitnehmer, die der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG, BGBl II Nr 306/1997 unterliegen, auch für mehr als 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden,
an Arbeitnehmer, die dieser Verordnung nicht unterliegen, für maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden (Rz 713 LStR).
Anmerkung: Diese Änderung der Lohnsteuerrichtlinien bezweckt eine Anpassung an das VwGH-Erkenntnis , 2001/15/0088, wobei folgende Unterscheidung getroffen wird:
S. 19
Rechtswidrigkeiten der Reisekosten?
Kürzlich hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Prüfungsbeschluss Bedenken hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit der Reisekostenverordnung, BGBl II 1997/306 geäußert.
Die Verordnung, die im Falle einer lohngestaltenden Vorschrift (iSd § 68 Abs 5 Z 1 bis Z 6 EStG) die Ausbezahlung steuerfreier Reisekostenersätze in weiterem Ausmaß ermöglicht als nach der Legaldefinition, stellt nämlich jene Arbeitnehmer schlechter, die von keiner derartigen lo...