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PV-Info 1, Jänner 2006, Seite 17

Lohnsteuerrichtlinien – 2. Wartungserlass 2005

PV-Info Redaktion

Steuerliche Behandlung von Kilometergeldern bei „Vielfahrern“

Kilometergelder für Dienstreisen gemäß § 26 Z 4 EStG können bei Zutreffen der Voraussetzungen

  • an Arbeitnehmer, die der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG, BGBl II Nr 306/1997 unterliegen, auch für mehr als 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden,

  • an Arbeitnehmer, die dieser Verordnung nicht unterliegen, für maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden (Rz 713 LStR).

Anmerkung: Diese Änderung der Lohnsteuerrichtlinien bezweckt eine Anpassung an das VwGH-Erkenntnis , 2001/15/0088, wobei folgende Unterscheidung getroffen wird:

S. 19

Rechtswidrigkeiten der Reisekosten?

Kürzlich hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Prüfungsbeschluss Bedenken hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit der Reisekostenverordnung, BGBl II 1997/306 geäußert.

Die Verordnung, die im Falle einer lohngestaltenden Vorschrift (iSd § 68 Abs 5 Z 1 bis Z 6 EStG) die Ausbezahlung steuerfreier Reisekostenersätze in weiterem Ausmaß ermöglicht als nach der Legaldefinition, stellt nämlich jene Arbeitnehmer schlechter, die von keiner derartigen lo...

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