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Gesetzliche Einschränkung von Konkurrenzklauseln
Durch zwei geplante Gesetzesnovellen (zum Angestelltengesetz bzw zum AVRAG) soll die Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln künftig auf Dienstverhältnisse besser verdienender Arbeitnehmer eingeschränkt werden.
Worin besteht die künftige Einschränkung von Konkurrenzklauseln?
Zwei im Parlament derzeit verhandelte Gesetzesnovellen (einerseits zum Angestelltengesetz und andererseits zum AVRAG) sehen vor, dass die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel künftig erst ab einer bestimmten Entgeltgrenze wirksam ist:
Die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel soll nämlich sowohl bei Angestellten als auch bei Arbeitern dann unwirksam sein, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses getroffen wird, bei dem das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt das 17-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt (§ 36 AngG, § 2c AVRAG). Dieser Grenzbetrag beträgt daher im Kalenderjahr 2006 EUR 2.125,– .
Welcher Zeitpunkt ist für die Beurteilung entscheidend?
Da das Gesetz für die Frage des Überschreitens oder Nichtüberschreitens der Entgeltgrenze auf das „für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt“ abstellt, ist zu beachten, dass eine endgültige Beurteilung
erst bei der Beendigung des Dienstverhält...