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IESG-Zuschlag für 2006 wieder 0,7 %
Der IESG-Zuschlag wurde für 2006 unverändert mit 0,7 % festgelegt.
Keine Änderung beim IESG-Zuschlag
Vor kurzem wurde mit Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit der IESG-Zuschlag für das Jahr 2006 unverändert mit 0,7 % festgesetzt (BGBl II 2005/420, ausgegeben am ).
Diese unveränderte Festlegung mit 0,7 % ist sehr bemerkenswert, weil sie trotz einer aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ( ua, V 25-31/05 ua) erfolgte, wonach die Höhe des IESG-Zuschlags seit dem Jahr 2000 gesetzwidrig ist.
Die vom VfGH gesetzte Reparaturfrist für eine gesetzliche Neuregelung läuft bis . Wie sich der IESG-Zuschlag ab Dezember 2006 entwickeln wird, darf mit Spannung abgewartet werden.