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Kollektivvertragliche Ausschlussfrist für Kündigungsentschädigung
Eine kollektivvertragliche Verfallsregelung, die die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen beim Arbeitgeber binnen 4 Monaten verlangt, ist hinsichtlich des Anspruchs auf Kündigungsentschädigung für den Arbeitnehmer insgesamt günstiger als eine gesetzliche Verfallsregelung, nach der die gerichtliche Geltendmachung binnen 6 Monaten erforderlich ist. Die kollektivvertragliche Verfallsregelung geht in diesem Fall somit der gesetzlichen Regelung vor. ()
Sachverhalt
Das Dienstverhältnis eines im Bewachungsgewerbe tätigen Arbeiters endete durch unberechtigte Entlassung am .
Bereits kurz danach machte der Arbeiter den Anspruch auf Kündigungsentschädigung schriftlich beim Arbeitgeber geltend (KV-Bewachungsgewerbe sieht eine viermonatige Verfallsfrist vor).
Am klagte der Arbeiter schließlich die Kündigungsentschädigung beim Arbeits- und Sozialgericht ein.
Der Arbeitgeber wendete ein, dass der Anspruch auf Kündigungsentschädigung bereits verfallen sei, weil der Arbeitnehmer nicht die gesetzlich vorgesehene gerichtliche Geltendmachung binnen sechs Monaten eingehalten habe.
Die entscheidende Frage bestand nun darin, ob für die Geltendmachung die kollektivvertra...