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PV-Info 10, Oktober 2006, Seite 21

Schlüssiger Verzicht auf kollektivvertragliche Probezeit

PV-Info Redaktion

Wird ein bereits früher beim Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer nach fünfmonatiger Unterbrechung deshalb wieder eingestellt, weil dessen Arbeitsleistung infolge des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers dringend benötigt wird, ist von einem schlüssigen Verzicht beider Vertragsteile auf den kollektivvertraglich vorgesehenen Probemonat auszugehen. ()

Sachverhalt

Ein im Handel tätiger Unternehmer stellte eine Angestellte neu ein, die er bereits aus ihrer früheren langjährigen Beschäftigung im Unternehmen gut kannte und schätzte. Das neuerliche Dienstverhältnis kam fünf Monate nach Beendigung des vorangegangenen Dienstverhältnisses auf das drängende Bitten des Arbeitgebers zustande. Ein anderer Arbeitnehmer war ausgeschieden und die Angestellte wurde daher bereits dringend gebraucht.

Noch während des ersten Monats des Dienstverhältnisses wurde über das Vermögen des Arbeitgebers der Konkurs eröffnet.
Die Angestellte erklärte daraufhin ihren vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis und begehrte Kündigungsentschädigung.

S. 22Vom Masseverwalter wurde die Kündigungsentschädigung mit dem Hinweis verweigert, dass im Falle einer Auflösung während des – im Kollekt...

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