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PV-Info 10, Oktober 2006, Seite 11

Kein Dienstleistungsscheck für Haushaltsführung des Ehegatten

PV-Info Redaktion

Die Haushaltsführung unter Ehegatten kann nicht als Dienstverhältnis gewertet werden. Daher wird eine zwischen Ehegatten erfolgende Abgeltung der Haushaltsführung in Form von Dienstleistungsschecks seitens der Gebietskrankenkassen nicht anerkannt.

Dienstleistungsscheck zwischen Ehegatten?

Obwohl der Dienstleistungsscheck in der Praxis keine große Rolle spielt, wurde bereits des Öfteren diskutiert, ob es zulässig ist, den Ehepartner für die Haushaltsführung mit Dienstleistungsschecks zu bezahlen.

Diese Diskussion ist deswegen nicht uninteressant, weil im Falle der Bejahung dieser Frage einem an sich erwerbslosen Ehegatten ein billiger Versicherungsschutz verschafft werden könnte: Im Wege der Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte gemäß § 19a ASVG könnte dieser S. 12um bloß € 47,01 monatlich 1 ) wertvolle Pensionsversicherungszeiten und eigenen Krankenversicherungsschutz erwerben.

1) Wert für 2006.

Ansicht der Gebietskrankenkassen

Die Zulässigkeit von Dienstleistungsschecks zwischen Ehegatten ist nach Ansicht der Gebietskrankenkassen zu verneinen , da die Haushaltsführung grundsätzlich im Rahmen der familienrechtlichen Verpflichtung zwischen Ehepartnern erfolgt und daher kei...

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