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Nichtrückkehr nach Karenz als vorzeitiger Austritt?
Erscheint eine Dienstnehmerin nach Ablauf der Elternkarenz nicht zum Dienst, nachdem sie bereits während der Karenz ihre Nichtrückkehr angekündigt und ihre Mitarbeiterkarte zurückgegeben hatte, ist dies als vorzeitiger Austritt zu werten.
Sachverhalt
Eine Dienstnehmerin nahm die Elternkarenz gemäß Mutterschutzgesetz bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes in Anspruch. Bereits während der Karenz brachte sie gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck, dass sie nach der Karenz nicht mehr zurückkommen wolle. Sie ersuchte den Arbeitgeber daher um eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses, welcher der Arbeitgeber aber nicht zustimmte. Sie retournierte ihre Mitarbeiterkarte und veranlasste die Abrechnung von Lieferscheinen mit dem Hinweis, dass sie „zu diesem Zeitpunkt“ noch in den Genuss von Mitarbeiterkonditionen gekommen sei.
Nach Ablauf der Karenz erschien die Dienstnehmerin dann tatsächlich nicht zur Arbeit.
Es war nun fraglich, ob aus diesem Gesamtverhalten der Dienstnehmerin ein vorzeitiger Austritt abzuleiten ist.