Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Praxisfragen zur E-Card-Gebühr
Der Dienstgeber hat das Service-Entgelt für die E-Card im Abrechnungsmonat November einzuheben und bis 15. Dezember an die zuständige Gebietskrankenkasse abzuführen. Die dabei auftauchenden Fragen werden in PV-Info – wie bereits im Vorjahr – für Sie wiederum kurz und bündig behandelt.
E-Card-Gebühr für 2007
Der Dienstgeber hat das Service-Entgelt für die E-Card (E-Card-Gebühr) in Höhe von € 10,–
im November 2006 für das Kalenderjahr 2007 einzuheben und
gemeinsam mit den SV-Beiträgen für November bis an die zuständige Gebietskrankenkasse abzuführen.
Betroffener Personenkreis
Die E-Card-Gebühr ist für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben, sofern für diese zum Stichtag 15.November eine Krankenversicherung nach dem ASVG besteht:
Dienstnehmer,
Lehrlinge,
Personen in einem Ausbildungsverhältnis,
freie Dienstnehmer,
Dienstnehmer, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgelts fortgezahlt bekommen,
Ehegatten oder Lebensgefährten dieser Personen, die als Angehörige zum Stichtag mitversichert sind,
Bezieher einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt,
Bezieher einer Kündigungsentschädigung.
Beispiel
Ein Dienstnehmer scheidet aus dem D...