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PV-Info 11, November 2006, Seite 16

Rückabwicklung SV-pflichtig abgerechneter Reisekosten bei freien Dienstnehmern

PV-Info Redaktion

Die rückwirkende SV-Freiheit von Reisekostenersätzen bei freien Dienstnehmern wirft einige abrechnungstechnische Fragen auf. Hinweise und Tipps zu diesem Thema finden Sie im nachfolgenden Artikel.

Rückwirkende SV-Freiheit

An freie Dienstnehmer gewährte Reisekostenersätze dürfen – wie bereits früher berichtet – infolge einer gesetzlichen Änderung rückwirkend per SV-frei abgerechnet werden. 1) Damit wurde ausdrücklich klargestellt, dass in der Sozialversicherung die Reisekostenersätze freier Dienstnehmer unter denselben Voraussetzungen wie für „echte“ Dienstnehmer als beitragsfrei zu behandeln sind. 2)

Infolge dieser Gesetzesänderung kann für vergangene Beitragszeiträume, in denen Reiskostenersätze beitragspflichtig abgerechnet wurden, eine Aufrollung durchgeführt werden.Die Aufrollung und Rückverrechnung der diesbezüglichen SV-Beiträge wirft einige abrechnungstechnische Detailfragen auf.

1) Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 (BGBl I 2006/130). 2) Siehe bereits ausführlich PV-Info 8/2006: Die VwGH-Entscheidung über die SVPflicht von Reisekostenersätzen bei fre...

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