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Änderungen am Jahreslohnzettel (L16)
Das Formular „Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis“ (L16) erfährt einige kleine Änderungen und Ergänzungen. Diese sind bei allen Jahreslohnzetteln zu beachten, die für Zeiträume ab ausgestellt werden.
Änderungen am Formular L16
Für alle Jahreslohnzettel (L16), die für Zeiträume ab dem ausgestellt
werden, gibt es folgende Änderungen und Ergänzungen:
Es wird ein zusätzliches Textfeld im steuerlichen Teil des Jahreslohnzettels geschaffen, in dem die für einen Arbeitnehmer einbezahlten Beiträge des Arbeitgebers an ausländische Pensionskassen dargestellt werden.
Das Textfeld für die abgabenfreien Reisekosten heißt ab 2007 statt bisher „steuerfreie Bezüge (§ 26 Z 4 EStG 1988)“ künftig richtigerweise „ nicht steuerbare Bezüge (§ 26 Z 4 EStG 1988) “.
Das Textfeld „eingezahlter Übertragsbetrag an MV“ übersiedelt vom Bereich sozialversicherungsrechtliche Daten in den steuerrechtlichen Bereich.
Entsprechend einer gesetzlichen Vorgabe 1) wird ein neuer Textbereich geschaffen, in dem die Adresse der Arbeitsstätte anzugeben ist,
1) Durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 (BGBl I 2005/132, ausgegeben am 18. 11. 2005) wurde die Verpflichtung eingeführt, ab 1. 1. 2007 die Arbeitsstätte im Lohnzettel anzuführen, ...