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ISR 1, Jänner 2024, Seite 1

Besteuerung der Rentner im Ausland

Burkhard Mundt

Trilogie der Rechtswidrigkeiten Gegenstand des Beitrags ist die Besteuerung der Rentner im Ausland mit ihren inländischen Renteneinkünften aus der Deutschen Rentenversicherung. Die Thematik erstreckt sich über drei Teilbereiche: • Anwendung des Art. 18 Abs. 2 DBA-Türkei • Erhöhung des zu versteuernden Einkommens um den Grundfreibetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG • Anordnung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 7 EStG. Während die Anwendung des DBA-Türkei als Spezialfall ausschließlich in der Türkei ansässige Rentenbezieher betrifft, haben die Ausführungen zum Grundfreibetrag und zur Anordnung des Steuerabzugs darüber hinaus für sämtliche beschränkt Steuerpflichtigen Bedeutung, die als solche zur ESt veranlagt werden.

I. Einleitung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt jährlich 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder der Welt. Die Empfängerinnen und Empfänger sind im Ausland lebende Deutsche und Angehörige anderer Nationen, die in Deutschland gearbeitet und einen Rentenanspruch erworben haben. Das Finanzamt Neubrandenburg – RiA (Rentner im Ausland), nachfolgend Finanzamt, sorgt zentral dafür, dass der Steueranspruch des deutschen Fiskus aus den inländischen Renteneinkünften im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht f...

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