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iFamZ 6, November 2008, Seite 362

Scheidung im internationalen Kontext

Zuständigkeit, Rechtshängigkeit und Anerkennung

Matthias Neumayr

Im Zuge der „Internationalisierung“ auch der Familienbeziehungen bei zunehmender Mobilität der Unionsbürger sah sich die Europäische Gemeinschaft veranlasst, mitgliedstaatliche Regelungen im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts (zumindest teilweise) zu koordinieren: Parallelprozesse und unterschiedliche Gültigkeiten von Eheauflösungsentscheidungen sollten durch einheitliche Regelungen über Zuständigkeit, Rechtshängigkeit und Anerkennung vermieden werden. In einem weiteren Schritt ist indes, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und forum shopping hintanzuhalten, auch die Koordinierung der Kollisionsnormen vonnöten.

I. Internationalisierung der Familienbeziehungen und Scheidungsrecht

A. Hinkende Ehen – hinkende Scheidungen

Das Phänomen „hinkender Ehen“ und „hinkender Scheidungen“, die in einem Staat gültig, im anderen Staat ungültig sind, lässt sich vor allem mit drei Faktoren erklären:

Das nationale Scheidungsrecht ist unterschiedlich scheidungsfreundlich. Wenn sich ein Ehepartner unbedingt scheiden lassen will, aber diesem Ziel in der Rechtsordnung, der er unterliegt, Hindernisse entgegenstehen, ist der Versuch naheliegend, sich in einer scheidungsfreundlichen Rechtsordnun...

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