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iFamZ 6, November 2008, Seite 316

Vier Jahre Heimvertragsgesetz

Entwicklung und aktueller Stand

Michael Ganner

Am ist das Heimvertragsgesetz (HVerG) als Teil des KSchG (§§ 27b-i) in Kraft getreten. Seither sind einige wichtige – zum Teil oberstgerichtliche – Entscheidungen ergangen. Einen wichtigen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung im Bereich des HVerG und anderer hier referierter gesetzlicher Bestimmungen (insb des KSchG) insgesamt hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) durch Überprüfung von Heimverträgen sowie durch Abmahnverfahren und Unterlassungsklagen nach den §§ 28 und 29 KSchG geleistet. Vor allem darauf, also auf die oberstgerichtliche Rsp und die Tätigkeit des VKI, wird im Folgenden eingegangen.

I. Allgemeines

Vor Inkrafttreten des HVerG war die Rechtslage zum Heimvertrag prekär, denn es war umstritten, ob bei der Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen überhaupt ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen wird. Schriftliche Verträge wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren nur in einzelnen Heimen geschlossen; dass aber in den anderen Fällen idR dennoch ein mündlicher privatrechtlicher Vertrag zustande kam, war weder den Heimträgern noch den Heimbewohnerinnen und -bewohnern bewusst.

Die erste OGH-Entscheidung zum Heimvertrag, und zwar zur Kündig...

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