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Familienbeihilfe: Anspruch
Ein dem Anspruch auf Familienbeihilfe entgegenstehender Studienwechsel liegt vor, wenn das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt wird (§ 17 Abs. 1 Z 2 Studienförderungsgesetz). – (§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967), (Abweisung)
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