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GesRZ 2, Mai 2018, Seite 107

Das neue Mitbestimmungsmodell für Aktionäre in Bezug auf Vergütungspolitik und Vergütungsbericht

Magdalena Wagner

Das Ziel des europäischen Gesetzgebers ist, den Einfluss der Aktionäre auf Vergütungsvereinbarungen insb mit Vorstandsmitgliedern, aber auch mit Aufsichtsratsmitgliedern zu stärken und die Transparenz in Bezug auf die Vergütung von Leitungsorganen zu verbessern. Um diese Vorgaben zu erreichen, soll die Hauptversammlung (im Folgenden: HV) eine Vergütungspolitik beschließen, die grundsätzliche Vorgaben für die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung enthält. Die Gesellschaften haben außerdem einen Vergütungsbericht zu erstellen, in welchem die tatsächlich gewährten Vergütungen des vergangenen Geschäftsjahres detailliert offenzulegen sind. Auch dieser Bericht ist den Aktionären in der HV zur Genehmigung vorzulegen.

I. Einleitung

Die Forderung, sog Managergehälter zu begrenzen, ist in den letzten Jahren immer lauter geworden. Nun widmet sich der europäische Gesetzgeber mit der geänderten Aktionärsrechte-Richtlinie diesem brisanten, aber auch heiklen Thema. Es soll ein Vergütungssystem geschaffen werden, das in der Lage ist, das Angebot einer hohen Vergütung an Top-Leistungsträger mit einer realen Leistung in Übereinstimmung zu bringen. Außerdem soll die Transparenz in Bezug auf die Vergütu...

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