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iFamZ 6, November 2009, Seite 386

Neuerungen im Gerichtsgebührenrecht

Familienrechtlich relevante Gebühren im Überblick

Maria Wais

Im Budgetbegleitgesetz (BBG) 2009 hat das Gerichtsgebührenrecht auch im Familienrecht umfangreiche Änderungen erfahren.Davon ausgehend sind Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen mit der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen, BGBl II 2009/188, indexbedingt angehoben worden. Punktuell finden sich auch Änderungen im Familienrechts-Änderungsgesetz (FamRÄG) 2009. Bei Ermittlung der Gebühren ist auf das Zusammenwirken der drei genannten Rechtsvorschriften Bedacht zu nehmen. Im folgenden Beitrag sollen die im Familienrecht relevanten Gebühren (teilweise anhand von Beispielen) möglichst praxisgerecht und nach der in der iFamZ gewohnten Einteilung des Familienrechts dargestellt werden.

I. Die gebührenrechtlich relevanten Rechtsvorschriften

Mit ist das BBG 2009, BGBl I 2009/52, in Kraft getreten. Aufgrund dieses Gesetzes sind die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie die Bemessungsgrundlagen gemäß § 31a GGG mit V BGBl II 2009/188 mit Wirkung vom angehoben worden. Weitere Änderungen des Gerichtsgebührenrechts finden sich in Art 8 und 15 des FamRÄG 2009. Diese Änderungen sind teilweise mit (Herabsetzung von Gebühren...

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