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Unterhaltsanspruch einer BAKIP-Absolventin, die eine Pädagogische Hochschule besucht
iFamZ 2009/221
Die Oppositionsbeklagte maturierte im Juni 2007 an einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und schloss damit ihre Ausbildung als Kindergärtnerin ab. Im Oktober 2007 begann sie ein Studium an einer pädagogischen Hochschule (Volksschullehrerin). Die gegen das Weiterbestehen seiner Unterhaltspflicht nach der Matura gerichtete Oppositionsklage des Vaters blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos. Der OGH wies die außerordentliche Revision des Vaters zurück.