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Zurückweisung eines Antrags zur Begrenzung der Übernahme von Sachwalterschaften
iFamZ 2009/219
§ 279 Abs 5 ABGB idF SWRÄG 2006
Die Antragstellerin ist – nach eigenen Angaben – in zahlreichen Pflegschaftsverfahren zum Sachwalter bestellt worden. Sie behauptet iW, dass die mit dem SWRÄG 2006 in § 279 Abs 5 ABGB für jeden Sachwalter vorgenommene Begrenzung von Sachwalterschaften, die nicht von Rechtsanwälten, Notaren oder geeigneten Vereinen übernommen werden, mit fünf gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Erwerbsfreiheit (Art 6 StGG) und Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art 7 B-VG, Art 2 StGG) sowie auf gleiche Zugänglichkeit zu öffentlichen Ämtern (Art 3 StGG) verstoßen würde. Der VfGH wies den Antrag zurück und führte begründend aus:
Die Antragslegitimation ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die angefochtene Bestimmung des § 279 Abs 5 zweiter Satz ABGB idF SWRÄG 2006 wurde durch das am ausgegebene Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 2009/52, jedenfalls mit Wirkung vom zur Gänze ersetzt und ist damit außer Kraft getreten. Eine im Zeitpunkt der Entscheidung des VfGH bereits außer Kraft getretene Norm entfaltet aber für die Rechtssphäre des Antragstellers idR nicht mehr die eine Antragstellung rechtfertigende unmittelbare Wirkung. Wegen des zwischenzeitlichen Außerkrafttretens der angefochten...