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SWK 3, 20. Jänner 2012, Seite 118

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

Neue Zuverdienstberechnung, Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Karin Blasl

Die neuerliche Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG) bringt einige Änderungen mit sich, die mit in Kraft getreten sind bzw. für Geburten ab gelten. Unter anderem wird neben der Berechnungsmethode des Zuverdiensts bei Einkünften gemäß §§ 21 bis 23 EStG auch die Höhe der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld geändert. Im Folgenden werden jene Aussagen dargestellt, die für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Interesse sein könnten.

1. Einkünfte gemäß §§ 21 bis 23 EStG

1.1. Änderung der Berechnung des Zuverdiensts

Bisher waren im KBGG für die Berechnung des erlaubten Zuverdiensts während des Bezugszeitraums des Kinderbetreuungsgeldes unterschiedliche Berechnungsmethoden für Selbständige und Nichtselbständige vorgesehen.

Während Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 25 EStG, die während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld erzielt und gemäß § 19 EStG diesem Zeitraum zuzuordnen sind, pauschal um 30 % erhöht und sodann auf einen Jahresbetrag umgerechnet wurden, mussten die anderen maßgebliche Einkünften (§§ 21 bis 23 EStG) um die im betreffenden Kalenderjahr vorgeschriebenen Beiträge zur Sozialversicherung erhöht werden.

Wie den ErlRV zur gegenständlichen Novelle zu entnehmen ist, führte dieser Ber...

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