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Verjährungsfrist für den Schenkungspflichtteilsanspruch eines gesetzlichen Erben
iFamZ 85/07
Die Verjährungsfrist für den Schenkungspflichtteil bei gesetzlicher Erbfolge beginnt nach herrschender Auffassung mit dem Tod des Erblassers zu laufen, und zwar unabhängig von der Kenntnis des Berechtigten, es sei denn, der Schuldner hätte diese arglistig verhindert. Die kurze Verjährungsfrist des § 1487 ABGB gilt auch für den Schenkungspflichtteilsanspruch eines gesetzlichen Erben gegen einen Miterben.