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iFamZ 3, Mai 2007, Seite 167

Verjährungsfrist für den Schenkungspflichtteilsanspruch eines gesetzlichen Erben

iFamZ 85/07

§§ 785, 1487 ABGB

Die Verjährungsfrist für den Schenkungspflichtteil bei gesetzlicher Erbfolge beginnt nach herrschender Auffassung mit dem Tod des Erblassers zu laufen, und zwar unabhängig von der Kenntnis des Berechtigten, es sei denn, der Schuldner hätte diese arglistig verhindert. Die kurze Verjährungsfrist des § 1487 ABGB gilt auch für den Schenkungspflichtteilsanspruch eines gesetzlichen Erben gegen einen Miterben.

Rubrik betreut von: Wilhelm Tschugguel
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