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iFamZ 3, Mai 2007, Seite 142

Pauschalierung der Entgeltminderung bei Heimverträgen, Aufschlüsselung des Entgelts

iFamZ 72/07

§§ 27d Abs 1 Z 6, 27f KSchG

Eine im Vorhinein vorgenommene Pauschalierung des nach § 27f KSchG rückzuvergütenden Teils des Entgelts, den sich der Heimträger während einer mehr als dreitägigen Abwesenheit des Heimbewohners erspart, ist zulässig. Weiters genügt eine Aufschlüsselung des Tageskostensatzes in Teilbeträge für „Unterkunft“, „Verpflegung“ und „Grundbetreuung“ (allenfalls für besondere Pflegeleistungen und sonstige zusätzliche Leistungen) den Anforderungen des § 27d Abs 1 Z 6 KSchG; eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung dieser Posten ist nicht erforderlich.

Auch wenn kein Zweifel daran besteht, dass die Regelung des § 27f Satz 2 KSchG eine Entgeltminderung in dem Ausmaß statuiert, in dem sich der Heimträger während der Abwesenheit des Heimbewohners den Aufwand für die vom Heimbewohner nicht in Anspruch genommenen Leistungen erspart, kann daraus doch nicht abgeleitet werden, dass eine Pauschalierung des pro Tag rückzuerstattenden bzw abzurechnenden Betrags nicht zulässig wäre. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bereits die gemäß § 27d Abs 1 Satz 6 KSchG zwingend aufzuschlüsselnden Teilentgelte notwendigerweise nur Durchschnitts- bzw Näherungswerte darstellen können, insb wenn diese in Form von Tagessätzen ausgewiesen werden. (...) Eine a...

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