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iFamZ 3, Mai 2007, Seite 141

Subsidiarität der Sachwalterbestellung

iFamZ 69/07

§ 273 Abs 2 ABGB

Ein Sachwalter ist nicht schon dann zu bestellen, wenn durch die geminderte Einsichtsfähigkeit des Betroffenen rein abstrakt die Gefahr besteht, er werde sich durch Auswahl eines ungeeigneten Bevollmächtigten selbst schädigen. Der Betroffene muss aber zumindest das Wesen der Bevollmächtigung verstehen und eine ins Auge springende fehlende Eignung in Bezug auf die konkret zu besorgende Geschäft erkennen können.

Anmerkung

Vgl zur Subsidiarität der Sachwalterbestellung auch schon die Entscheidung des LG Feldkirch 2 R 185/06f (FamZ 12/07 mit Anm Parapatits).

Felicitas Parapatits

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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