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Subsidiarität der Sachwalterbestellung
iFamZ 69/07
Ein Sachwalter ist nicht schon dann zu bestellen, wenn durch die geminderte Einsichtsfähigkeit des Betroffenen rein abstrakt die Gefahr besteht, er werde sich durch Auswahl eines ungeeigneten Bevollmächtigten selbst schädigen. Der Betroffene muss aber zumindest das Wesen der Bevollmächtigung verstehen und eine ins Auge springende fehlende Eignung in Bezug auf die konkret zu besorgende Geschäft erkennen können.
Anmerkung
Vgl zur Subsidiarität der Sachwalterbestellung auch schon die Entscheidung des LG Feldkirch 2 R 185/06f (FamZ 12/07 mit Anm Parapatits).
Felicitas Parapatits