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Kein Unterhaltsvorschussanspruch bei unbekanntem Aufenthalt des Kindes
iFamZ 62/07
Unabhängig davon, wann von einem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes im Inland gesprochen werden kann und wie weit der Inlandsbegriff mit Rücksicht auf das EU-Ausland und auf Staaten des EWR zu fassen ist, setzt die Prüfung der Anspruchsvoraussetzung des inländischen Aufenthalts jedenfalls dessen Bekanntheit voraus. Die bloße Vermutung eines nunmehrigen gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in Griechenland kann die Weitergewährung des Unterhaltsvorschusses nicht rechtfertigen.