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Wahrung des Unterhaltsexistenzminimums des Unterhaltspflichtigen
iFamZ 61/07
Hilfestellung für die Ermittlung der absoluten Leistungsgrenze, die nicht zulasten des Unterhaltsschuldners überschritten werden darf, bieten im Einzelfall die Bestimmungen über das Existenzminimum nach §§ 291a, 292b EO. Zur Wahrung des „Unterhaltsexistenzminimums“ haben dem Unterhaltspflichtigen 75 % des unpfändbaren Freibetrags nach § 291a EO zu verbleiben.