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iFamZ 3, Mai 2007, Seite 135

In der Regel Selbsterhaltungsfähigkeit während der Ableistung des Zivildienstes

iFamZ 60/07

§ 140 ABGB

Bei bloß durchschnittlichen Lebensverhältnissen (hier würde der nach der Prozentmethode berechnete Unterhaltsanspruch nur geringfügig über den Regelbedarf Gleichaltriger hinausgehen) muss ein Zivildienst leistendes Kind als selbsterhaltungsfähig angesehen werden.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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