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iFamZ 3, Mai 2007, Seite 135
In der Regel Selbsterhaltungsfähigkeit während der Ableistung des Zivildienstes
iFamZ 60/07
Bei bloß durchschnittlichen Lebensverhältnissen (hier würde der nach der Prozentmethode berechnete Unterhaltsanspruch nur geringfügig über den Regelbedarf Gleichaltriger hinausgehen) muss ein Zivildienst leistendes Kind als selbsterhaltungsfähig angesehen werden.