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iFamZ 3, Mai 2007, Seite 132

Zwangssterilisation

Zur Gültigkeit von Beschlüssen der Erbgesundheitsgerichte in der NS-Zeit

Ulrich Pesendorfer

Die Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte auf Zwangssterilisierungen in der NS-Zeit sind nicht nur Gegenstand der Diskussion in Deutschland, sondern auch in Österreich. Zunächst wird auf die Entstehungsgeschichte und den Inhalt des Erbgesundheitsgesetzes eingegangen. Anschließend werden die Fragen zur Gültigkeit der Beschlüsse aufgrund dieses Gesetzes im heutigen Österreich und zur Vollstreckbarkeit allfälliger gültiger Beschlüsse erörtert. Letztlich wird ein Überblick über die Entwicklung in Deutschland geboten.

I. Zum Erbgesundheitsgesetz

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom (Erbgesundheitsgesetz - ErbGG) wurde in der Ostmark mit Verordnung vom eingeführt und trat am in Kraft. Gemäß § 1 Abs 2 Rechtsüberleitungsgesetz (R-ÜG) ist es 1945 als typisch nationalsozialistisches Gedankengut nicht in die Rechtsordnung der Republik Österreich eingegangen. Nach Schätzungen wurden in Deutschland etwa 360.000, in Österreich zwischen 5.000 und 10.000 Menschen zwangssterilisiert. In Österreich erfolgte - soweit ersichtlich - bislang keine Entschädigung der von solchen „Unfruchtbarmachungen“ betroffenen Menschen.

A. Ziel des Gesetzes

Erbkranke Personen (Menschen, die an „angebo...

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