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iFamZ 3, Mai 2007, Seite 129

Eherecht - quo vadis?

Astrid Deixler-Hübner

Dieses Mal gilt unser Schwerpunkt dem Eherecht. Auch in dieser Legislaturperiode - anknüpfend an ähnliche Bestrebungen der Regierungsvorlage zum Familienrechts-Änderungsgesetz 2006 - findet sich im Regierungsprogramm die Absicht, das Familien- und dabei auch das Eherecht weiterzuentwickeln. Dem Gesetzgeber stehen verschiedene Optionen offen, wie weitgehend er eine Reform des Eherechts umsetzt. Diese Reform kann Anlass zu einem Paradigmenwechsel, also zur grundlegenden Umgestaltung des gesamten Eherechts, bieten: Streichung etwa der Verschuldensscheidung - wie bereits im EheRÄG 1999 beabsichtigt -, um sie nach Vorbild vieler EU-Staaten stattdessen auf das bloße Zerrüttungsprinzip zu gründen.

Obwohl jedem neuen Gesetzesprojekt stets auch der rechtsvergleichende Blick gut zu Gesicht steht, um Vor- und Nachteile verschiedener Systeme auszuloten, sollte doch bedacht werden, dass das bloß Andere nicht immer das Bessere ist und sich fremde Rechtssysteme als gewachsene Strukturen kaum unreflektiert 1:1 auf unsere Gesetzesnormen übertragen lassen. Der (Reform-)Gesetzgeber könnte indes ins Auge fassen, die Bestimmungen des EheG, 1938 in das österreichische Recht übernommen, aufzulösen und in über...

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