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Erwerbsgeminderte (Ehe-)Partner doch nicht gleichbehandelt
Schlechterstellung des klassischen Alleinverdieners
Mit wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) für Steuerpflichtige ohne Kinder i. S. d. § 106 Abs. 1 EStG im Interesse der Budgetsanierung abgeschafft. Zum Ausgleich dafür wurde der Pensionistenabsetzbetrag für Steuerpflichtige mit Pensionseinkünften bis 13.100 Euro um den Betrag des früheren AVAB angehoben. Mit dem im Dezember 2011 beschlossenen Budgetbegleitgesetz 2012 wurde die Einkommensgrenze für den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag um annähernd die Hälfte erhöht. Die mit dem Bezug des AVAB verbundenen Begünstigungen bei den Sonderausgaben sowie bei der Berechnung des Selbstbehalts wurden wieder eingeführt. Damit sollte – wie die Erläuterungen des Abänderungsantrags zum Ausdruck bringen – ein Gleichklang zur bisher bestehenden Regelung des § 35 Abs. 1 dritter Teilstrich EStG herbeigeführt werden. Gerade dies dürfte aber nicht gelungen sein. Wohl zu Recht. Im Gegenzug sollten vielmehr die Voraussetzungen der Inanspruchnahme des § 35 EStG sowie der Freibeträge der dazu ergangenen Verordnung BGBl. Nr. 303/1996 angepasst werden.
1. Die Änderungen des Budgetbegleitgesetzes 2012
Der Erhöhungsbetrag von 2.920 Euro bei den Sonderausgaben sowie die Minderung des Selbstbehalts bei den außergewöhnlichen Belastunge...