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GesRZ 2, Mai 2018, Seite 102

Blockchain – frischer Wind im Gesellschaftsrecht?

Martin Hanzl und Tamara Rubey

Um den Begriff der Blockchain kommt man kaum mehr herum. Bislang wurde diese Technologie jedoch hauptsächlich iZm der Kryptowährung Bitcoin thematisiert. Dabei wurden aber etliche Anwendungsgebiete außer Acht gelassen – so auch die DAO, dh die decentralized autonomous organization.

I. Blockchain

1. Was bedeutet Blockchain?

Ihren Namen verdankt die Blockchain ihrer Art des Abspeicherns. Eine Blockchain speichert Daten in sog blocks. Diese blocks sind miteinander verbunden und formen zusammen eine Art chain (= Kette). Der Begriff „Blockchain“ hat daher lediglich einen die Form der Speicherung beschreibenden Charakter.

2. Wie funktioniert eine Blockchain?

Eine Blockchain ist sehr vereinfacht ausgedrückt nichts anderes als ein „Geschäftsbuch“, auf das von einer großen Anzahl an Personen (unabhängig voneinander) zugegriffen werden kann. Dieses System bezeichnet man als „distributed ledger“ (zu Deutsch: verteiltes Geschäftsbuch).

Die Eigenschaft des distributed ledger bedeutet, dass es nicht „ein Geschäftsbuch“ oder „eine Datenbank“ gibt, sondern dass es viele auf den Rechnern der Teilnehmer dezentral gespeicherte Kopien dieses einen Geschäftsbuchs gibt, die nicht alle mit einem zentralen Proz...

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