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Evaluierung kinderpsychologischer und kinderpsychiatrischer Sachverständigengutachten aus Sicht österreichischer Familienrichter
Erfahrungen, Einschätzungen und Perspektiven
Im Rahmen einer Evaluierungsstudie zur Praxis der gerichtlich beeideten kinderpsychologischen und kinderpsychiatrischen Sachverständigen wurden alle zum Erhebungszeitpunkt tätigen Familienrichterinnen in Gesamtösterreich (n = 278) mittels eines dafür entwickelten Fragebogens kontaktiert. Die Rücklaufquote beträgt 36,7 %. In 21% der Obsorge- und in 14 % der Besuchsrechtsverfahren zeigt sich für österreichische Familienrichterinnen die Notwendigkeit, die Familiensituation von einer Sachverständigen begutachten zu lassen. Als vorrangiges Motiv für die Bestellung einer Sachverständigen erweist sich neben dem Informationsbedarf auch die Funktion des Gutachtens als Strukturierungshilfe in sehr strittigen Verfahren, iSd Darstellung der familiären Gesamtsituation und der einzelnen Bedürfnisse. Bei der Auswahl der Sachverständigen werden die zeitliche Verfügbarkeit und die Arbeitsgeschwindigkeit vor der Methodik des Sachverständigenvorgehens als wichtigste Auswahlkriterien genannt. Die im Rückblick der vergangenen drei Jahre getätigten Erfahrungen mit Gutachten beziehen sich im Durchschnitt auf drei verschiedene Sachverständige je Familienrichterin. Die Evaluation dieser Inanspruchnahme erg...