Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufzeichnungspflichten bei Betriebsveranstaltungen: Praxisnähe ade?
Vorschläge zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit und praktischen Dokumentationsschwierigkeiten
Mit der Ergebnisunterlage Lohnsteuer zum Salzburger Steuerdialog 2011 hat das BMF u. a. seine Rechtsansicht über Aufzeichnungspflichten bei Betriebsveranstaltungen kundgetan. Demnach müssen für jeden einzelnen Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen genaue Aufzeichnungen geführt werden, welche Vorteile ihm aus dieser Betriebsveranstaltung erwachsen, um die Einhaltung des gesetzlichen Freibetrags zu dokumentieren. Diese zweifellos gesetzeskonforme, wenn auch aus Anwendersicht sehr fragwürdig erscheinende Rechtsmeinung bietet eine Gelegenheit, sich diese Bestimmung näher anzusehen.
1. Der Anlassfall
Die Zweifelsfrage wurde erörtert, ob, wenn es für den Arbeitgeber offensichtlich ist, dass – zumindest bei einigen Arbeitnehmern – der Freibetrag von 365 Euro für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen überschritten wird, weil derartige Aufwendungen höher als der vervielfachte Freibetrag (Anzahl der Arbeitnehmer mal 365 Euro) waren, eine pauschale Versteuerung dieses übersteigenden Betrags zulässig sein kann.
Das BMF antwortete auf diese Frage, dass eine pauschale Versteuerung im Gesetz keine Deckung findet und, falls mit einer Überschreitung des Freibetrags zu rechnen ist, für jede Veran...