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Sozialversicherungsrechtliche Folgen der Ehescheidung
TeilI:Krankenversicherung
Bedingt durch den breiten Schutz der österreichischen Bevölkerung in der gesetzlichen Sozialversicherung (gemeint in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) machen sich viele Personen keine Gedanken über „ihre“ Sozialversicherung. Im Zusammenhang mit einer Ehescheidung kann vor allem der Schutz in der Krankenversicherung plötzlich wegfallen, ohne dass sich die Betroffenen der Problematik oft gewahr sind. Teil I bezieht sich auf die Folgen einer Ehescheidung auf den Krankenversicherungsschutz; in Teil II (FamZ 1/2007) werden die pensionsversicherungsrechtlichen Auswirkungen behandelt werden.
I. Grundsätzliches
Das österreichische Sozialversicherungsrecht ist weitgehend berufsständisch organisiert. Wichtigste Rechtsquellen sind das ASVG, das GSVG (Gewerbetreibende, Freiberufler) und das BSVG (Bauern). Im Allgemeinen sind die Rechtsfolgen der Ehescheidung in diesen drei Gesetzen gleich geregelt, sodass im Folgenden vor allem auf das ASVG Bezug genommen wird.
Die sozialversicherungsrechtliche Regelung der Beamten des Bundes (und bestimmter Vertragsbediensteter: § 1 Abs 1 Z 17 B-KUVG, vor allem derjenigen, der...