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Heimaufenthalt und Unterbringung- ein Vergleich
Strukturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten
UbG und HeimAufG unterscheiden sich in strukturellen Kernfragen, weshalb Argumentationsmuster aus der UbG-Judikatur nicht unhinterfragt in die neuere Materie übernommen werden dürfen.
I. Einleitung
Die umfangreiche Judikatur zum UbG, welches als historisches Vorbild des jüngeren HeimAufG gilt, kann diesem unter der Prämisse vergleichbarer Fragestellungen als Interpretationshilfe dienen. Ob Vergleichbarkeit besteht, ist anhand von Struktur und Telos beider Gesetze zu untersuchen, denen ähnliche Ausgangssituationen und Konzepte zu Grunde liegen: Hier wie dort sollen staatliche Zwangsbefugnisse gegenüber nur eingeschränkt selbstbestimmungsfähigen Personengruppen limitiert und ein Ausgleich zwischen konfligierenden Rechtsgütern, dem Schutz der persönlichen Freiheit und dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit, gefunden werden. Eingriffe in die persönliche Freiheit werden an die Kriterien psychische Krankheit (HeimAufG: oder geistige Behinderung), Abwehr einer qualifizierten Gefahr für Leben oder Gesundheit und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden. Besonders ausgestaltete Außerstreitverfahren und gesetzliche Vertretungen sorgen für umfassenden Rechtsschutz.
II. Grundsituation
Während das UbG ...