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Verbindliche Patientenverfügungen und die Behandlung untergebrachter Personen
Korrekte Folgenabschätzung entscheidend
Sind verbindliche Patientenverfügungen iSd §§ 4-7 Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu befolgen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung und daraus resultierender ernstlicher und erheblicher Gefährdung in psychiatrischen Abteilungen untergebracht sind?
I. Einleitung
Mit dem am in Kraft getretenen PatVG wurde gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Patientenverfügung eine den behandelnden Arzt bindende Wirkung entfaltet. Eine einsichts-, urteils- und äußerungsfähige Person kann eine Willenserklärung errichten, mit der sie eine medizinische Behandlung ablehnt. Wenn dabei die in den §§ 4-7 für eine verbindliche Patientenverfügung normierten Voraussetzungen erfüllt werden, darf ein Arzt später, wenn die Person nicht mehr einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist, diese Behandlung nicht vornehmen. Ob und inwieweit eine solche verbindliche Patientenverfügung auch im Rahmen der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu befolgen ist, die nach den Bestimmungen des Unterbringungsgesetzes (UbG) in einer psychiatrischen Anstalt oder Abteilung angehalten werden, wird weder im Text noch in den Mat zum PatVG ausdrücklich erklärtS. 19. Da das UbG eige...