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iFamZ 3, Mai 2010, Seite 171

EuGH zur Reichweite einer Schutzmaßnahme iSv Art 20 VO Brüssel IIa

Abänderung der einstweiligen Übertragung des Sorgerechts durch das Gericht eines anderen Mitgliedstaats inbegriffen?

Kathrin Binder

Das im Eilvorlageverfahren gefällte PPU, Deticek, betrifft einen Fall der grenzüberschreitenden Kindesentführung im Rahmen eines laufenden Sorgerechtsstreits. Gegenstand des Verfahrens sind zwei kollidierende Entscheidungen über die vorläufige Übertragung des alleinigen Sorgerechts für das Kind auf einen Elternteil. Die Frage, ob eine vom in der Hauptsache zuständigen Gericht bereits getroffene Schutzmaßnahme von dem Gericht eines anderen Mitgliedstaats wirksam abgeändert werden kann, beantwortet der EuGH ganz im Zeichen der die VO Brüssel IIa beherrschenden Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens.

I. Sachverhalt

Nachdem das mit der Scheidung und dem Sorgerecht befasste italienische Gericht in Tivoli das vorläufige Sorge-recht für die gemeinsame Tochter auf den Vater übertragen und deren zeitweilige Unterbringung in einem Kinderheim in Rom angeordnet hatte, entführte die Mutter die Tochter nach Slowenien. Mit erklärte das slowenische Gericht in Marburg die einstweilige Maßnahme des italienischen Gerichts für vollstreckbar. Diese Entscheidung wurde vom slowenischen Höchstgericht bestätigt.

S. 172Das in der Folge...

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