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Die neue Wanderarbeitnehmerverordnung und Unterhaltsvorschuss
Auswirkungen der neuen VO (EG) 883/2004 auf die bisherige Rechtslage bei Unterhaltsvorschuss mit grenzüberschreitendem Bezug
Wäre das Unterhaltsvorschussrecht ein Gradmesser dafür, ob es ein „vereintes Europa“ nicht nur auf der Ebene der Mitgliedstaaten, sondern auch unter den Unionsbürgern gibt, so müsste der Befund kritisch ausfallen. Denn österreichische Gerichte sind in den letzten Jahren mit einer zunehmenden Flut an Verfahren um Unterhaltsvorschuss konfrontiert, die einen grenzüberschreitenden Sachverhalt aufweisen. Dh, dass zumindest eine der involvierten Personen einen Anknüpfungspunkt zu einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat aufweist. In den meisten Fällen geht es um die Frage, ob ein unterhaltsberechtigtes Kind – entgegen dem Wortlaut des § 2 UVG – einen Anspruch auf Vorschüsse hat, wenn es nicht österreichischer Staatsbürger ist und/oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat. Tatsächlich zeichnet für diese Entwicklung aber weniger das soziale Gefüge innerhalb der EU als vielmehr der EuGH verantwortlich, der Unterhaltsvorschüsse nach dem UVG als Familienleistungen iSd VO (EWG) 1408/71 qualifiziert hat. Die VO (EWG) 1408/71, mit der das Recht der sozialen Sicherheit der einzelnen Mitgliedstaaten koordiniert wird, um die Freizügigkeit innerhalb der EU zu gewährleisten, si...