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Die Gründungsprivilegierung in der Insolvenz
Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter?
Seit der Einführung der gründungsprivilegierten GmbH steht die Rechtspraxis vor der Situation, dass Gläubigern der Gesellschaft im Insolvenzfall vor Ablauf der 10-Jahres-Frist des § 10b Abs 4 Satz 2 GmbHG oftmals nicht einmal das formelle Stammkapital als Haftungsfonds zur Verfügung steht. Die Insolvenzmasse kann zwar allenfalls durch die Geltendmachung einer Durchgriffshaftung gegen Gesellschafter vergrößert werden, jedoch kann dieses Rechtsinstitut aufgrund der von der Rspr entwickelten strengen Kriterien lediglich in Einzelfällen Abhilfe schaffen. Aus diesem Grund ist die aktuelle Rechtslage für Insolvenzverwalter und Gläubiger jedenfalls kritikwürdig und wäre eine „gläubigerfreundlichere“ Gesetzeslage auf längere Sicht erstrebenswert.
I. Einleitung
Um die Rechtsform der GmbH auch für Unternehmer mit geringen finanziellen Mitteln verfügbar zu machen und den Einstieg zu erleichtern, wurde durch das Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl I 2014/13, die gründungsprivilegierte GmbH eingeführt. Zuletzt wurden mit dem Deregulierungsgesetz 2017, BGBl I 2017/40, auch die strengen Formvorschriften geändert und so die Möglichkeit der Gründung einer GmbH ohne Notariatsakt in bestimmten Fällen vorgesehen.
Wenngleich derar...